Von den Steinmetzbetrieben sind Grabmale und Fundamente nach den geltenden Regeln der Baukunst zu errichten. Wichtig hierbei ist die Fundamentierung entsprechend den Bodenverhältnissen und die richtige und korrekte Verdübelung gemäß den Abmessungen und Belastungen des Grabmales. Die fachgerechte Ausführung von unseren Steinmetzerunternehmen wird nicht bezweifelt, dennoch ist es entsprechend den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft notwendig und für die Kirchengemeinde als Träger der Friedhöfe in Cadenberge und Wingst-Geestberg verpflichtend, mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabmale zu prüfen.

Grabmale, die sich gelockert haben und wackeln oder aufgrund von Fundamentsetzungen in Schieflage geraten sind gelten nicht mehr als sicher. Die Überprüfung der Standfestigkeit erfolgt von unserem Friedhofsgärtner voraussichtlich in der 19. Woche 2007 mit der üblichen Druckprobe per Hand. Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer Kraft von 500 N (normale horizontale Armkraft) belastet werden kann und dabei keine Schwankungen aufweist. Im Einzelfall müssen Grabmale sofort gesichert bzw. abgenommen werden.

Die Standsicherheitsprüfung wird von der Friedhofsverwaltung dokumentiert. Bei festgestellten Beanstandungen werden die Nutzungsberechtigten mündlich oder schriftlich informiert und dazu aufgefordert, unverzüglich die notwendige Verkehrssicherheit wieder herzustellen.



Manfred Metje
Vors. des Friedhofsausschusses