Die christliche Patientenverfügung - einige Überlegungen dazu (aus dem Gesangbuch für die Bayerische Landeskirche)
Möglichkeiten moderner Medizin führen dazu, das Sterben hinauszuzögern, auch wenn keine Aussicht auf Wiederherstellung eines erträglichen Lebens besteht. Gleichzeitig wird der Ruf nach einer Verkürzung der Lebenszeit laut. In dieser Situation will die christliche Patientenverfügung eine Hilfestellung geben. Sie möchte einen Weg zwischen sinnloser Sterbensverlängerung und christlich nicht verantwortbarer Lebensverkürzung aufzeigen.
Wenn ein Arzt über medizinische Maßnahmen bei einem bewusstlosen oder zur eigenen Willenserklärung nicht mehr fähigen Patienten entscheiden muss, ist er gehalten, den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu ermitteln. Daher ist es sinnvoll, wenn eine "in guten Tagen" abgefasste Patientenverfügung vorliegt, die dem Arzt eine Hilfe für eine verantwortliche Entscheidung gibt. In rechtlicher Hinsicht ist die Patientenverfügung ein Indiz für den mutmaßlichen Willen. Die letzte Entscheidung über medizinische Maßnahmen liegt freilich beim Arzt.
In der Patientenverfügung soll eine Vertrauensperson benannt werden. Sie wirkt bei der Abfassung der Patientenverfügung mit, um dem Patienten beizustehen und mit dem Arzt die erforderlichen Maßnahmen abzusprechen. Gegenüber Patienten und Angehörigen weiß sich die Kirche verpflichtet, christlichen Beistand in seelsorgerlicher Begleitung anzubieten. Es soll nichts unversucht bleiben, um ein "Sterben in Frieden" zu ermöglichen.
Was zu tun ist? Mit einer Vertrauensperson soll die Patientenverfügung besprochen und eine entsprechende Erklärung ausgefüllt werden. Diese soll bei den Ausweispapieren und in der Hand der Vertrauensperson sein, damit sich im beschriebenen Fall Arzt und Vertrauensperson miteinander in Verbindung setzen können. Die Übereinstimmung zwischen Patientenverfügung und Zweitschrift bestätigt die Gültigkeit der Beauftragung.
Eine christliche Patientenverfügung Ich glaube, dass meine Zeit in Gottes Händen steht. Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten. Auf jeden Fall erwarte ich ausreichende Schmerzbehandlung. Nach Möglichkeit möchte ich in meiner vertrauten Umgebung bleiben können. Für den Fall, dass ich durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände zur Bildung oder Äußerung meines Willens nicht mehr in der Lage bin, erkläre ich hiermit: Ich lehne aktive Sterbehilfe ab, aber ich will auch nicht, dass mein Leben um jeden Preis verlängert wird. Deshalb bitte ich, vom Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen abzusehen, die mich nur daran hindern, in Ruhe zu sterben. Ich bitte in dieser Situation um christlichen Beistand. Sollte die gerichtliche Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin als gesetzlicher Vertreter notwendig werden, so bitte ich darum, ................... (Name) mit dieser Aufgabe zu betrauen. Auch vor einer gerichtlichen Bestellung sind meine behandelnden Ärzte ihm/ihr gegenüber von der Schweigepflicht entbunden und gebeten, die erforderlichen Maßnahmen mit ihm/ihr an meiner Stelle abzusprechen.
Hinweis: Ein ausführliche „christliche Patentienverfügung mit Vorsorgungsvollmacht und Betreuungsverfügung hat die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Verbindung mit den weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland herausgegeben. Zu beziehen beim Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover oder in unserem Kirchenbüro!
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