Im Zusammenhang mit der Frage nach der Patientenverfügung haben wir Eibe von Glasow von der Pflegedienstleitung im Seniorenheim Haus am Dobrock in Cadenberge nach ihrem liebsten Bibelwort gefragt. Sie hat folgendes geschrieben:
„Meine Zeit steht in Deinen Händen.“ Psalm 31, Vers 16
Längst bietet die moderne Medizin Möglichkeiten, Leben zu erhalten selbst unter Voraussetzungen, die uns in extremen Fällen nicht mehr lebenswert erscheinen mögen. Medikamente, Medizinische Geräte, die unsere Körperfunktionen übernehmen, Nahrungszufuhr nicht auf dem „normalen Wege“, Ersatzteile….
Bin ich aber aufgrund meiner geistigen Verfassung, sei es Unfall-, Krankheits- oder altersbedingt, nicht mehr in der Lage, eigenständig zu entscheiden und meine Wünsche zu äußern, so treten andere Instanzen für diese Entscheidungen an. So der Arzt, der geschworen hat, Leben zu erhalten, das Amtsgericht, das versuchen wird, in meinem Sinne zu entscheiden. Im besten Falle sind es Angehörige oder vertraute Personen, die meinen Willen kennen und sich für diesen einsetzen. Das können und dürfen sie aber nur, wenn mein Wille schriftlich niedergelegt ist.
Hieraus wird deutlich, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig, das heißt zu Zeiten in denen man gesund und geistig in der Lage ist, mit solchen Gedanken auseinander zu setzen und die entsprechenden Vorstellungen zu formulieren.
Mit einer Patientenverfügung kann ich meine individuellen Wünsche und Vorstellungen festlegen. Sie muss schriftlich und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte abgefasst sein. Sie muss von mindestens einem Zeugen unterschrieben sein und sie sollte in regelmäßigen Abständen, spätestens alle zwei Jahre neu unterschrieben werden, um die Aktualität des geäußerten Willens zu bestätigen.
Das Bundesjustizministerium hat hierzu eine hervorragende Informationsbroschüre und praktische Anleitung herausgegeben. Mit der Patientenverfügung haben Angehörige, der Arzt und auch das zuständige Amtsgericht eine Handlungsleitlinie, die sie in meinem Sinne entscheiden lassen können.
Wenn ich mich dafür entschieden habe „dass meine Zeit in deinen Händen steht“ so sollte dieser Wunsch bindend sein.
Eibe von Glasow
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